Bei der Umsetzung der «Weiterentwicklung der Armee» hat sich in der Praxis gezeigt, dass gewisse Vorgaben in der Verordnung über die Militärdienstpflicht anzupassen sind. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 die nötigen Änderungen beschlossen und auf den 1. Dezember 2019 in Kraft gesetzt.
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