Limmattaler Zeitung vom 20.10.21:
Eingebürgerte Schweizer dürfen nicht rückwirkend zur Wehrpflichtersatzabgabe verpflichtet werden. Das hat ein Gericht entschieden.
Limmattaler Zeitung vom 20.10.21:
Eingebürgerte Schweizer dürfen nicht rückwirkend zur Wehrpflichtersatzabgabe verpflichtet werden. Das hat ein Gericht entschieden.