Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2017 eine Reihe von Verordnungsrevisionen verabschiedet, die die Vorgaben des neuen Militärgesetzes für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) präzisieren. Sie treten auf den 1. Januar 2018 in Kraft, wenn die fünfjährige Umsetzung der WEA beginnt.